Beachten Sie vor Ihrer Anmeldung zur Prüfung folgende Hinweise:
§ 3 (4) Ein Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens die Endnote „ausreichend“ erzielt wurde. Es gilt die kaufmännische Rundung.
§ 3 (5) Ist die Endnote eines Moduls schlechter als „ausreichend“, so kann die abschließende Leistungsfeststellung in diesem Modul zweimal wiederholt werden. Wiederholen Fachschüler die abschließende Leistungsfeststellung, ohne zuvor das Modul noch einmal besucht zu haben, so bleibt die Vornote 2 Jahre erhalten. Der Wiederholungstermin wird unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit von der Fachschule festgesetzt. Das Modul kann auf Antrag einmal wiederholt werden, sobald es wieder angeboten wird; ein Anspruch auf ein erneutes Angebot besteht nicht.
§ 4 (3) Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist spätestens 8 Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der Fachschule schriftlich einzureichen.
§ 8 Projektarbeit wird gemäß § 10 Satz 3 im Detail besprochen. Die gilt nur bei dem Ziel der Gesamtqualifikation zum staatlich geprüften Handelsbetriebswirt.
§ 9 (1) Wer zur Abschlussprüfung zugelassen ist, ist zur Teilnahme an den Prüfungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen muss der Nachweis durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.
§ 9 (4) Auf Antrag können Prüflinge innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse Einsicht in ihre Prüfungsarbeiten nehmen.
§ 11 Täuschungsversuche können einen Ausschluss von der Prüfung nach sich ziehen
§ 13 (1) Aufgrund nachträglich bekanntgewordener Täuschungsversuche können Prüfungsergebnisse geändert werden.
Die Zulassungsprüfung erfolgt über die Lernplattform Moodle. Entnehmen Sie die Zulassungsvoraussetzungen der pädagogischen Rahmenordnung.
Rechtsgrundlage: § 6 (5), § 7 (11), § 8 (8) PO (staatl. gepr. HFW/HBW)
Die Prüfungsgebühren sind vor der Prüfung zu entrichten. Bei einer Abmeldung vor der Prüfung wird eine Verwaltungspauschale in der Höhe von 40,00 € in Rechnung gestellt.
Die Prüfung beinhaltet:
325,00 €
Gesamtpreis
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Rechtsgrundlage: § 6 (5), § 7 (11), § 8 (8) PO (staatl. gepr. HFW/HBW)
Die Prüfungsgebühren sind vor der Prüfung zu entrichten. Bei einer Abmeldung vor der Prüfung wird eine Verwaltungspauschale in der Höhe von 40,00 € in Rechnung gestellt.
Übernachtung und Verpflegung müssen eigenständig separat gebucht werden.
75,00 €
Gesamtpreis
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen